Überliegefrist Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Eintritt der Tilgungsreife für einen Zeitraum von 1 Jahr im Register geführt, bevor sie endgültig vernichtet werden, sofern keine Neueintragung hinzukommt. Seit kurzem hat die von früher 3 Monaten auf jetzt 1 Jahr verlängerte Überliegefrist praktisch zunehmende Bedeutung der Tilgung erhalten.
Weitere Begriffe : Verfall-, Ausschluss- o. Verwirkungsfristen | Abhilfeverfahren | Ablehnung |
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