Abfindungsklausel

ist eine vertragliche Regelung, die einem Vertragspartner bei Aufgabe eines bestimmten Rechts eine Abfindung in Aussicht stellt. Im Gesellschaftsrecht handelt es sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, die einem Gesellschafter für den Fall seines Ausscheidens aus der Gesellschaft eine Abfindung gewährt.




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