Abknickende Vorfahrt Unter abknickender Vorfahrt versteht man die Zusammenfassung von Straßenteilen entgegen ihrem natürlichen Verlauf zu einer Vorfahrtstraße. Der mit der abknickenden Vorfahrt Ein biegende hat dem Verkehr gegenüber, der ihm aus der geradlinigen Verlängerung der Vorfahrtstraße entgegenkommt, dann das Vorrecht, wenn das an der Abknickung aufgestellte Vorfahrtzeichen (Zeichen 306) mit der Zusatztafel versehen ist, welche bildlich den abknickenden Straßenverlauf darstellt: Wer der Richtung der stark gezeichneten schwarzen Kurve auf der weißen Tafel unter dem positiven Vorfahrtzeiten folgt, hat die Vor fahrt gegenüber dem Gegenverkehr und gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen. Wer die abknickende Straße als Vorfahrtberechtigter benutzen will, hat dies dem auf der geradlinigen Fortsetzung entgegenkommenden Verkehr recht zeitig und deutlich durch Blinken anzuzeigen. Auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen, wenn nötig, hat der Kraftfahrer zu warten (§ 42 Absatz 2 StVO). Einordnen zur Mitte vor dem Abbiegen nach links ist nicht erforderlich, es ist möglichst weit rechts zu fahren (BayObLG).
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