Abschluss ist allgemein die Beendigung eines Verhaltens oder die Begrenzung eines Gegenstands. A. eines Vertrags ist das Bewirken einer Bindung der Vertragsparteien durch Willenserklärung an einen vereinbarten Vertragsinhalt. A. im Handelsrecht ist der Jahresabschluss bzw. die Jahresabschlussrechnung. Lit.: Schildbach, T., Der Konzernabschluss, 6. A. 2001; Rinker, M., Vertragsschluss, 2003
Weitere Begriffe : Wertpapierrecht | Persönliche Eigenschaften | Erbfolge, gewillkürte |
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