Abschluss

ist allgemein die Beendigung eines Verhaltens oder die Begrenzung eines Gegenstands. A. eines Vertrags ist das Bewirken einer Bindung der Vertragsparteien durch Willenserklärung an einen vereinbarten Vertragsinhalt. A. im Handelsrecht ist der Jahresabschluss bzw. die Jahresabschlussrechnung. Lit.: Schildbach, T., Der Konzernabschluss, 6. A. 2001; Rinker, M., Vertragsschluss, 2003

Beginn der Bindung von Vertragsparteien an einen Vertrag durch Willenserklärungen. Auch Ende eines Verfahrensabschnitts (A. der Ermittlungen im Strafprozeß) sowie notwendiger Vorgang im Aktienrecht {Jahres-A.) und im sonstigen Handelsrecht (A.-Bilanz).




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