Abwicklungsvollstreckung
, Erbrecht: Grundform und gesetzlicher Regelfall der Testamentsvollstreckung
(§ 2203 BGB, Testamentsvollstrecker). Die Abwicklungsvollstreckung ist darauf gerichtet, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen (§ 2203 BGB). Darüber hinaus umfasst sie insbesondere die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft (§ 2204 BGB), die Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) und die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten.
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