Achslast von Kraftfahrzeugen

Belastung von Kraftfahrzeugen.

Unter Achslast (früher Achsdruck) versteht man die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse auf die Fahrbahn übertragen wird. Zulässige Achslast ist hingegen diejenige, die unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und der in § 34 StVZO festgesetzten Werte nicht überschritten werden darf. Für Fahrzeuge, deren tatsächliche Achslast eine bestimmte Grenze überschreitet, können Verkehrs verböte durch entsprechende Verkehrszeichen festgesetzt werden. Die Regelung besteht im Interesse der Schonung der Straßen. Ob die Vorschriften über die zulässige Achslast eingehalten werden, kann auf einer Waage oder einem Achslastmesser überprüft werden. Der Fahrzeugführer muß diese Überprüfung dulden, wenn er nicht glaubhaft machen kann, daß die zugelassene Achslast eingehalten ist. Liegt die Waage nicht in der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs, dann besteht diese Verpflichtung nur, wenn der Umweg höchstens 6 km beträgt. Dem Kfz-Führer ist eine Bescheinigung über das Ergebnis der Wiegung zu erteilen, die Kosten hat der Halter zu tragen, wenn ein zu beanstandendes Übergewicht festgestellt wird. Der Prüfer kann eine der Überlastung entsprechende Um- oder Entladung auf Kosten des Halters fordern.




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