AlcotestAlkohol, Blutprobe. Unter Alcotest versteht man das Blasen des alkoholverdächtigen Kraftfahrers in ein Prüfröhrchen wie auch dieses selbst. Der Alkoholgehalt der Atemluft färbt eine darin enthaltene chemische Masse grün. Bei Grünfärbung bis zu einem Markierungsring besteht Anlaß anzunehmen, daß der Blutalkoholgehalt um 0,7°/oo beträgt. Der genaue Blutalkoholgehalt kann und soll mit diesem Prüfröhrchen nicht ermittelt werden, es ist lediglich -wenn auch wichtige - Voraussetzung für die Entscheidung des Polizeibeamten, der den Test veranlaßt, ob eine Blutprobe zu entnehmen und der Führerschein (besonders bei sonstigen zusätzlichen Merkmalen für Fahruntüchtigkeit) sicherzustellen sei. Der Kraftfahrer ist nicht verpflichtet zu blasen, wohl aber die Blutprobeentnahme zu dulden. Es ist daher wenig sinnvoll, den Alcotest zu verweigern, zumal wenn man annehmen kann, er werde entlastend sein. 15 Minuten zuvor darf kein Alkohol und kein Fruchtsaft genossen sein, weil sonst Fehlanzeigen möglich sind.
Weitere Begriffe : pactum de non cedendo | Rawls, John | Definitivbesteuerung |
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