Allgemeine Bedingungen für die KraftverkehrsVersicherunggelten z. Zt. in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamtes. Sie enthalten Einzelvorschriften über die Versicherungsarten der Haftpflicht-, Fahrzeug-, Unfall- und Gepäckversicherung; über Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Dauer der Versicherung, Obliegenheitendes Versicherungsnehmers (Meldung eines Unfalls, Anerkenntnisverbot, sonstige Pflichten des Versicherungsnehmers), Haftungsausschluss, Tabelle für Feststellung des Grades der Arbeitsbehinderung, als Anhang die Sonderbedingungen für Kfz- Handel und -Handwerk. Versicherungsbedingungen, allgemeine.
Weitere Begriffe : Verfahren | tauglicher Versuch | Berufungsbegründung |
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