Allgemeine Bedingungen für die KraftverkehrsVersicherung

gelten z. Zt. in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamtes. Sie enthalten Einzelvorschriften über die Versicherungsarten der Haftpflicht-, Fahrzeug-, Unfall- und Gepäckversicherung; über Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Dauer der Versicherung, Obliegenheitendes Versicherungsnehmers (Meldung eines Unfalls, Anerkenntnisverbot, sonstige Pflichten des Versicherungsnehmers), Haftungsausschluss, Tabelle für Feststellung des Grades der Arbeitsbehinderung, als Anhang die Sonderbedingungen für Kfz- Handel und -Handwerk. Versicherungsbedingungen, allgemeine.




Vorheriger Fachbegriff: Allgemeine Bedingungen | Nächster Fachbegriff: Allgemeine Bemessungsgrundlage


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen