Betriebliche Altersfürsorge Leistungen, die von Betrieben für langjährige Betriebsangehörige bei Arbeitsunfähigkeit oder Erreichung bestimmter Altersgrenzen als -"»Ruhegelder und Leistungen an Hinterbliebene gewährt werden. Auf b.r A. besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorge erbracht und stellt keine Vergütung für bereits erbrachte Dienste dar.
Weitere Begriffe : Auslegung (Interpretation) | Gesetzesvorbehalt | Schulrecht |
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