Anfechtungsgesetz
Gläubigeranfechtung.
ist das seit 1. 1. 1999 geltende Gesetz, nach dem gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens ( Insolvenzanfechtung) angefochten werden können. Gläubigeranfechtung Lit.: Huber, M., Anfechtungsgesetz, 10. A. 2006
Gläubigeranfechtung.
Gläubigeranfechtung.
Vorheriger Fachbegriff: Anfechtungsgegner | Nächster Fachbegriff: Anfechtungsgründe