Angeschuldigter

Beschuldigter, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist. Wird nach Eröffnung des Hauptverfahrens zum Angeklagten.

ist der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage (Anklage) erhoben worden ist (§ 157 StPO).

(§ 157 StPO) ist im Strafprozess der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist.

ist gemäß § 157 StPO der Beschuldigte einer Straftat, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Nach dem Übergang des Zwischenverfahrens in das Hauptverfahren durch den Eröffnungsbeschluss ist die Bezeichnung des Beschuldigten als Angeklagter üblich.

i. S. der StPO ist der Beschuldigte, gegen den die öffentl. Klage erhoben worden ist (§ 157 StPO); Anklageerhebung.




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