Anhängerschein

wird für zulassungspflichtigen Anhänger aufgrund der Betriebserlaubnis und nach Zuteilung des amtl. Kennzeichens ausgefertigt und ausgehändigt. Statt A. kann Anhängerverzeichnis ausgefertigt werden, wenn für einen Halter mehrere Anhänger zugelassen sind. Schein od. Verzeichnis sind während der Fahrt mitzuführen. Verstoss hiergegen ist Ordnungswidrigkeit (§ 24 StVZO).




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