Anknüpfung, subsidiäreHilfsweise zur Verfügung gestellter weiterer Anknüpfungspunkt, um einen Normenmangel zu vermeiden, wenn die gewünschte Rechtsfolge nach dem primären Anknüpfungspunkt nicht eintritt.
Weitere Begriffe : Arbeitsbescheinigung | Leistungsstörungen bei der Erbringung von Sozialleistungen | Wunschrecht |
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