Arbeitnehmer-Sparzulagewird Arbeitnehmern vom Staat bis zur Höhe von max. 470 EUR für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen im Bereich des Wohnungsbaus gewährt. Bei Anlagen in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen beträg der Höchstsatz 400 EUR. Diese müssen über den Arbeitgeber angelegt werden. Vermögensbildung des Arbeitnehmers.
Weitere Begriffe : Bundesaufsichtsverwaltung | Verdachtskündigung | Faustpfandrecht |
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