Arbeitnehmerentsendegesetz ist das die Einbeziehung ausländischer Arbeitnehmer in das Tarifrecht regelnde Bundesgesetz, das von deutschen Arbeitgebern zwingend einzuhaltende Arbeitsbedingungen auf ausländische Arbeitgeber und ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer erstreckt, für deren Arbeitsverhältnisse andernfalls ausländisches Recht gelten würde.2007 wurde das A. auf die (rund 850000) Gebäudereiniger in Deutschland erstreckt. Lit.: Koberski, W./Asshoff, G./Hold, D., Arbeitnehmer- Entsendegesetz, 2. A. 2002
Weitere Begriffe : Nebenkläger | Bodenbeläge | Nachgelagerte Besteuerung |
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