Aufklärungspflicht über SozialleistungenDie Sozialleistungsträger, ihre Verbände und die Sozialbehörden sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch aufzuklären (§ 13 SGB I).
Weitere Begriffe : Zulassungsstelle | Handlungsmehrheit | Anschlusspflicht |
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