Aufteilung einer Gesamtschuld
Gesamtschuld, Aufteilung einer.
, Steuerrecht: Wurden Steuerpflichtige zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, so sind sie gern. § 44 AO Gesamtschuldner. Die damit verbundene, auf keine Vermögensverhältnisse Rücksicht nehmende Haftungsfolge erschien dem Gesetzgeber für den Besteuerungsabschnitt der zwangsweisen Realisierung unangemessen. Um sie abzufedern, hat er deshalb in den §§ 268 ff. AO eine Regelung geschaffen, nach der die Vollstreckung auf Antrag auf den Betrag zu beschränken ist, der sich nach einem in diesen Vorschriften angeordneten Aufteilungsschlüssel ergibt. Der Idee nach zielen die Aufteilungsbestimmungen darauf ab, den jeweiligen Beteiligten nur für den Anteil der zur Vollstreckung anstehenden Steuerforderung haften zu lassen, der bei einer fiktiven Steuerbetragsberechnung, z. B. in der Form der getrennten Veranlagung gern. § 26 a EStG, auf ihn entfallen würde. Die Aufteilung der Steuerschuld schließt nicht nur echte Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich des die Beschränkung übersteigenden Betrages aus, sondern jede Realisierung gegen den Willen des Betroffenen, z.B. durch Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch.
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