AusfallmusterAuch wenn bei einem Kauf der Verkäufer eine einwandfreie Probe (A.) übersandt hat (Kauf nach Probe), ist der Käufer gehalten, zur Erhaltung seines Rügerechts beim Handelskauf die eingetroffene Ware unverzüglich auf Sachmängel (Gewährleistung) u. ä. zu untersuchen.
Weitere Begriffe : Fremdbesitz | Regelungsgesetz | Versorgungseinrichtungen |
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