Ausgleichsaufgabeist die öffentliche Angelegenheit, die sich aus den Bedürfnissen einzelner untergeordneter Verwaltungsträger dadurch ergibt, dass deren Kraft zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben nicht ausreicht. Sie wird von der zusammengesetzten Selbstverwaltungskörperschaft (z.B. Gemeinde verband) zu Lasten aller und zu Gunsten nur der leistungsschwachen Mitglieder wahrgenommen.
Weitere Begriffe : Entziehung von Sozialleistungen | Pflichtgemäßes Ermessen | Eintragung ins Grundbuch |
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