Auslegeschriftbei Bekanntmachung einer Patent- Anmeldung (Patent), die Veröffentlichung der Beschreibung und Zeichnungen, die der Bekanntmachung zugrunde liegen. Die A. liegt beim Patentamt für jedermann zur Einsicht aus, § 30 Patentgesetz.
Weitere Begriffe : Fünfzehnhundertmarkvertrag | Exkulpationsbeweis | Sonderversorgungssysteme |
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