Auslegungsrichtlinien
Verwaltungsvorschrift.
Auslegungsvertrag, Erbrecht: schuldrechtlicher Vertrag,
in dem sich die Erben untereinander verbindlich über
eine zulässige und formgerechte Auslegung einer Verfügung von Todes wegen einigen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.
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