Aussage
Vernehmung.
vor Gericht und Ermittlungsbehörden ist jede Bekundung der Prozessparteien, des Beschuldigten, der Zeugen, Sachverständigen. a. Aussagepflicht, Aussageverweigerung, Falschaussage.
ist im Verfahrensrecht jede sprachliche Mitteilung. Die A. kann im Verhältnis zur Wirklichkeit wahr oder falsch sein. Die (vorsätzliche) falsche uneidliche A. als Zeuge oder Sachverständiger - vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle - (§153 StGB) und der Meineid (§ 154 StGB) sind strafbar. Lit.: Arntzen, F., Psychologie der Zeugenaussage, 4. A. 2007
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