Bürgermeister

Gemeinde.

ist das leitende Organ einer Gemeinde (ursprünglich der Leiter der Gemeindeverwaltung). Seine Rechtsstellung hängt von der Art der Gemeindeverfassung ( Bürgermeisterverfassung, MagistratsVerfassung) ab.

im Regelfall der hauptamtlich tätige Leiter der Gemeindeverwaltung. Er wird von der Bürgerschaft unmittelbar gewählt. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung. Ihm obliegt (als Vollzugsorgan) regelmäßig die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderats sowie (als Vertretungsorgan) die gesetzliche Vertretung der Gemeinde. Er ist zudem (überwiegend) geborener Vorsitzender des Gemeinderats mit Stimmrecht. Der Bürgermeister einer kreisfreien Stadt wird im Allgemeinen als Oberbürgermeister bezeichnet.

ist das in der Regel vom Volk gewählte leitende Organ einer Gemeinde (Gemeindeverfassung, 2). In den kreisfreien Städten kreisfreien Städten und in bestimmten kreisangehörigen Städten führt der B. die Bezeichnung Oberbürgermeister (Gemeindeverfassung, 3).




Vorheriger Fachbegriff: bürgerliches Recht | Nächster Fachbegriff: Bürgermeistertestament


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen