Bankauskunft

allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen von einem Kreditinstitut über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, insb. über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit oder zur Bestätigung von Schecks. Bankauskünfte enthalten keine Angaben über Kontostände, Depotguthaben oder sonstige dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen. Kreditinstitute haben in ihren AGB Umfang und Verfahren der Auskunftserteilung geregelt. Danach werden über juristische Personen und Kaufleute Auskünfte erteilt, sofern keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bei Nichtkaufleuten werden nur Auskünfte erteilt, wenn der Kunde allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubwürdig darlegen und durch die Auskunftserteilung dürfen keine schutzwürdigen Belange des Kunden beeinträchtigt werden.

Raterteilung.




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