Arbeitssicherheit
Im Arbeitsrecht :
Betriebsärzte.
Sammelbegriff für alle tatsächlichen Maßnahmen und rechtlichen Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. Im Rahmen der Arbeitssicherheit sind insb. die betrieblichen Gesundheitsgefahren durch technische und bauliche Einrichtungen des Betriebes, des Produktionsablaufs, der gebräuchlichen Arbeitsstoffe, wie z. B. Chemikalien, und der betrieblichen Umgebungseinflüsse wie Lärm, Staub, Gase, Dämpfe, Kälte und Wärme, Zugluft und Lichtverhältnisse festzustellen. Ausgehend davon werden die Anforderungen an die Arbeitsplätze bestimmt, die sicher gegen Sturzgefahren, mit notwendigen Sicherheitsabständen versehen, ausreichend beleuchtet und belüftet sowie frei von gesundheitsschädlichen Einflüssen sein müssen. Die Verantwortlichkeit für die Arbeitssicherheit ist dem - Arbeitgeber gesetzlich übertragen, z.B. § 618 BGB, §62 HGB, §§120 a, 120b GewO. Zur Durchsetzung der betrieblichen Arbeitssicherheit existiert eine Anzahl rechtlicher Regelungen, insb. das Arbeitssicherheitsgesetz, das Gerätesicherheitsgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ergänzt und konkretisiert. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überwachen die Berufsgenossenschaften sowie die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.
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