Bedrohung eines Vorgesetzten

im Wehrstrafgesetz (WStG) ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Untergebenen erfasst (§ 23 WStG). Bestraft wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ein Soldat, der im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht. Die Bedrohung ist dabei ebenso wie bei § 241 StGB zu verstehen. Dabei geht § 23 WStG dem § 241 StGB auf der Ebene der Gesetzeskonkurrenz vor.




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