Beförderungsvertrag

ist der auf Beförderung von Menschen oder Sachen gerichtete Werkvertrag. Lit.: Ruhwedel, E., Der Luftbeförderungsvertrag, 3. A. 1998

ist ein Werkvertrag über die Beförderung von Personen oder Sachen (Gütern). Sondervorschriften bestehen insbes. für die Personenbeförderung, den Frachtvertrag, den Seefrachtvertrag, nach der Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung, dem Güterkraftverkehrsgesetz (§§ 26 ff., Güterkraftverkehr), dem Luftfahrtrecht und für die Binnenschifffahrt. S. a. Beförderung gefährlicher Güter.




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