Belehrung der Zeugen durch das Gericht vor Beeidigung über ihre Wahrheitspflicht und ggf. über ein Zeugnisverweigerungsrecht; sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der Vernehmung erfolgen.
Weitere Begriffe : Prioritätsprinzip | Körperschaft des Öffentlichen Rechts | Amsterdam (Vertrag von) |
MMnews
|