Beschaffungsschuld
Sie liegt vor, wenn der Schuldner verpflichtet ist. die geschuldete Sache zu beschaffen, wenn er sie z. Z. des Kaufvertragsabschlusses nicht zur Verfügung hat.
ist die Schuld, bei welcher der Schuldner verspricht, - mit seinen Geldmitteln - dem Gläubiger bestimmte Gegenstände zu beschaffen. Lit.: Köhler, G., Schuldrecht, 2. A. 1995
Hier verspricht der Schuldner dem Gläubiger, mit eigenen Geldmitteln bestimmte Gegenstände zu beschaffen. Obwohl es sich eigentlich nicht um eine Gattungsschuld handelt, finden deren Regeln (Unmöglichkeit der Leistung) auf die B. entsprechende Anwendung.
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