Betagung

Nebenbestimmung eines Rechtsgeschäfts, wonach eine Leistung erst an einem bestimmten Tag zu erbringen ist, z. B. Zahlung des Kaufpreises erst am nächsten Monatsersten; ähnlich der Befristung.

ist die gänzlich oder teilweise auf einen späteren Zeitpunkt verschobene Zulässigkeit der Geltendmachung eines bereits entstandenen Rechts (z.B. bei Stundung).

Zeitbestimmung, Leistungszeit.




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