Nebenbestimmung ist die zu einer Hauptbestimmung hinzutretende, zusätzliche Bestimmung. Bedeutsam sind insbesondere die Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt, die seine Wirkungen beschränken (ja, aber). Nebenbestimmungen sind Auflage, Auflagenvorbehalt, Befristung, Bedingung und Widerrufsvorbehalt. Lit.: Brenner, J., Der Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen, JuS 1996, 281; Hanf, C., Rechtsschutz gegen Inhalts- und Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten, 2003; Hufen, F. u. a., Der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen, JuS 2004, 867
Weitere Begriffe : Blankettmissbrauch | Offiziere, | Unterbeteiligung |
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