Beweismittel Sicherung
Abfindungsvergleich, Fahrzeugspuren, Festnahme, Hilfeleistung, Obliegenheiten, Sicherstellung, Unfallflucht, Unfallskizze.
Die Sicherung der Beweismittel, die zur Aufklärung des Herganges eines Verkehrsunfalls - und damit meistens auch der Schuldfrage - wesentlich sein könnten, ist nach der Sorge für die Verletzten (Hilfeleistung) vordringlich. Obschon in erster Linie Aufgabe der Polizei (es dürfen bis zu deren Eintreffen keine Spuren verwischt werden, soweit nicht die Verkehrslage eine Veränderung der Fahrzeuge erfordert, deren Stand dann aber vorher auf der Fahrbahn zu markieren ist), sollte der Unfallbeteiligte auch in eigenem Interesse und weil er damit eine dem Versicherer gegenüber bestehende Obliegenheit erfüllt, darum zuvor und neben ihr bemüht sein.
Obwohl Zeugen die schlechtesten Beweismittel sind, empfiehlt es sich, Personalien Umstehender zu notieren (zur Angabe sind diese aber gegenüber dem Privatmann nicht verpflichtet). Wichtiger noch sind Spuren auf der Fahrbahn (Reifenabdruckspuren -als Fahr-, Brems-, Blockier- oder Schleuderspuren-,Kotflügelschmutz, Glassplitter) und an den Fahrzeugen (markieren, notieren, photographieren: Gesamtschau und Einzelteile, soweit beschädigt). Man sollte Festpunkte bei Messungen festlegen, Unfallort und -zeit, Fahrzeugtyp, Straßen- und Lichtverhältnisse notieren, den Arzt aufsuchen, um sofort Art und Umfang erlittener Verletzungen feststellen zu lassen (die später eventuell angezweifelt werden könnten), und vor allem natürlich: Personalien des anderen Unfallbeteiligten ermitteln und im Zweifelsfalle, sofern man sich unschuldig fühlt, immer auf Zuziehung der Polizei bestehen, die in der Sicherung von Beweismitteln größere Erfahrung hat.
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