Bildungsrechti.e.S. ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bildungswesen (insbes. Kindergarten, Schule, Berufsausbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung) regeln. Legt man einen umfassenden, nicht an bestimmte Institutionen gebundenen Bildungsbegriff zugrunde, so erweitert sich zugleich die Reichweite des B. unter Einbeziehung des Rechts der Informations- u. Unterhaltungsmedien, der hochschulfreien Forschung, der Kultur- und Kunstpflege und verwandter Rechtsgebiete. Im einzelnen Schulrecht, Hochschulrecht, Berufsausbildung.
Weitere Begriffe : Lotterie | Familieneinkommen | Ort der Geschäftsleitung |
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