Blankettmissbrauchist die abredewidrige Ausfüllung eines Blanketts, bei welcher der Ermächtigende die damit entstehende Erklärung nicht anfechten kann, sondern für den von ihm mitverursachten Rechtsschein einstehen muss.
Weitere Begriffe : Melderegisterauskünfte an Privatpersonen | Fürsorge, öffentliche | Parteivernehmung |
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