Buchberechtigungist die vorteilhafte Stellung, die jemand aufgrund einer unrichtigen Grundbucheintragung erlangt. Der in Wahrheit Berechtigte hat gegen den eingetragenen (nur formell berechtigten) Buchberechtigten den dinglichen Anspruch auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB). Die B. kann außerdem aus ungerechtfertigter Bereicherung herausverlangt werden. Sie stellt eine vorteilhafte Rechtsstellung dar, da sie Voraussetzung für den gutgläubigen Erwerb gem. § 892 BGB ist.
Weitere Begriffe : prior tempore potior iure | iudex inhabilis | Benachteiligungsverbot |
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