Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographieist eine Bundesoberbehörde in Hamburg, die dem BMV untersteht (§ 5 SeeAufG). Ihm obliegt u. a. die Überwachung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der seegängigen Wasserfahrzeuge, für Schiffe unter Fremd-Flagge zusätzlich die Abwehr von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Seeleute (§ 1 SeeAufgG) sowie die Bereitstellung fachärztlicher Beratung. Es gibt amtliche Seekarten und andere nautische Literatur heraus, ist Prüfungs- und Zulassungsstelle für Navigations- und Funkausrüstung sowie Genehmigungsbehörde für bestimmte Offshore-Aktivitäten, u. a. in der ausschließlichen Wirtschaftszone (z. B. für den Bau von Windenergieanlagen, Pipelines und Seekabel; Seeanlagen). S. a. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Weitere Begriffe : Versäumnisurteil | Vertraglicher Güterstand | Zahlungsdienstleister |
MMnews
|