Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA). Das B. ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWT mit Sitz in Eschborn und Bochum. Es entstand 2000 (BGBl. I 1956) durch Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt und erfüllt Aufgaben in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht (z. B. Ausfuhrkontrolle, Umsetzung der Einfuhrregelungen der EU), Wirtschaftsförderung und Energie. Das B. war zuständig für die Bearbeitung der Abwrackprämie (s. a. Umweltprämie) zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen.
Weitere Begriffe : Erbenprivileg | Kostenvoranschlag | Garantiefunktion des Strafgesetzes |
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