Bundesinstitut für Berufsbildung

Im Arbeitsrecht :

Berufsbildung.

Das B. ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 89 BBiG, Berufsbildung) mit Sitz in Bonn. Es soll durch wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildungsforschung beitragen (§ 90 BBiG). Das B. identifiziert Zukunftsaufgaben der Berufsbildung und entwickelt Praxislösungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Organe sind der Präsident sowie der Hauptausschuss (§ 91). Es wird durch Zuschüsse des Bundes finanziert (§ 96) und untersteht der Rechtsaufsicht des BMBF.




Vorheriger Fachbegriff: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Nächster Fachbegriff: Bundesinstitut für Risikobewertung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen