BundeswehrführerscheinFahrerlaubnis, Erteilung. Die von Dienststellen der Bundeswehr erteilte Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt grundsätzlich zum Führen aller Fahrzeuge der betreffenden Betriebsart und Klasse, auch wenn es sich nicht um Dienstfahrzeuge handelt. Sie gilt aber nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Bei dessen Beendigung ist der Führerschein einzuziehen. Auf Antrag ist dem Inhaber zu bescheinigen, für welche Betriebsart und Klasse von Kraftfahrzeugen ihm die Erlaubnis erteilt war. Ihm kann die Verwaltungsbehörde hernach auf Antrag eine allgemeine (Zivil-) Fahrerlaubnis für die entsprechende Betriebsart und Klasse ohne nochmalige Prüfung erteilen, wenn nicht Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erscheinen lassen. Der Antrag ist binnen 5 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu stellen, und zwar unter Vorlage der erwähnten Bescheinigung.
Weitere Begriffe : Güteverfahren, obligatorisches Schlichtungsverfahren | dominium | Erfolgsdelikt |
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