Bundeswertpapierverwaltung (§§ 1 ff. Bundes- wertpapierverwaltungsgesetz) (bis 31. 12. 2001 Bundesschuldenverwaltung) ist die zur Verwaltung der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes und seiner Sondervermögen grundsätzlich zuständige Behörde. Sie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Sitz in Bad Homburg vor der Höhe. Zu ihren Aufgaben zählen auch die Beurkundung der Kredite, die Tilgung fälliger Kredite, die Führung des Bundesschuldbuchs und die Erhebung relevanter Daten.
Weitere Begriffe : Organisationshoheit | erfolgsqualifiziert | Positivismus |
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