Delkredereprovision ist im Handelsrecht die Provision, die Handelsvertreter (§ 86b HGB) und Kommissionär (§ 394 HGB) dann erhalten, wenn sie sich verpflichten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten gegenüber dem Unternehmer bzw. Kommissionär selbst einzustehen.
Weitere Begriffe : Kant | Haftungsbegründende Kausalität | Fremdabtreibung |
MMnews
|