Dokumenteninkasso
Bezeichnung für eine Zahlungsabwicklungs- und Zahlungssicherungsform im Außenhandel, bei der die Zahlung vom Importeur an den Exporteur unter Einschaltung von Kreditinstituten Zug um Zug gegen die Aushändigung von Außenhandelsdokumenten erfolgt. Die Beteiligten an einem Dokumenteninkasso sind der Exporteur, der die Dokumente bei seiner Bank, der Einreicherbank, einreicht, die diese an die Bank des Importeurs (vorlegende Bank) weiterleitet und diesem vorlegt. Zwischen dem Importeur und dem Exporteur besteht zumeist ein Kaufvertrag. Die Rechtsbeziehungen zwischen den anderen Beteiligten sind Geschäftsbesorgungsverträge.
Charakteristisch für das Dokumenteninkasso ist, dass im Gegensatz zum Dokumentenakkreditiv die Initiative vom Exporteur ausgeht. Diesen Weg werden Importeur und Exporteur wählen, wenn sie die Kosten eines Dokumentenakkreditivs scheuen oder der Importeur nicht über eine hinreichende Bonität bei seiner Bank verfugt. Auch ist der Umfang, mit dem Banken die Dokumente prüfen, geringer als bei einem Dokumentenakkreditiv. Beim Dokumenteninkasso erfolgt eine Prüfung lediglich darauf, ob die Dokumente den im Inkassoauftrag des Exporteurs aufgeführten Dokumenten zu entsprechen scheinen. Diese Prüfung ist auf äußerliche Vollständigkeit und nicht auf inhaltliche Richtigkeit gerichtet. Daher weiß der Importeur bei seiner Zahlung noch nicht, ob die Ware in mangelfreiem Zustand ist. Eine Besichtigung vor Zahlung ist ihm verwehrt. Verweigert der Importeur die Aufnahme der Dokumente, trägt der Exporteur das Risiko und die Kosten des Rücktransportes der Ware.
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