Dual-Use-Gütersind Güter mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können (Art. 2 Nr. 1 VO (EG) 428/2009 v. 5. 5. 2009 (ABl. EU L 134/1) über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vebringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck). Ihre Ausfuhr ist i. d. R. genehmigungspflichtig (Art. 3). S. a. Ausfuhrliste, Außenwirtschaftsrecht.
Weitere Begriffe : Gelegenheitsspediteur | Rechte an Schiffen | Tabaksteuer |
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