Dunkelheit, Verhalten im Straßenverkehr beiVom Beginn der Dämmerung bis zum Wiedereintreten des Tageslichtes bestehen für alle Verkehrsteilnehmer besondere Sorgfaltspflichten, ebenso bei einer der D. nahekommenden Sichtbehinderung durch Nebel usw. Für die Führer von Fz. (auch Radfahrer) Beleuchtung. Die Fahrgeschwindigkeit ist den Sichtverhältnissen anzupassen. Unbeleuchtete Fahrräder müssen geführt werden. Fußgänger müssen besondere Vorsicht walten lassen, insbes. einen vorhandenen Gehweg benutzen, außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzl. am linken Fahrbahnrand und einzeln hintereinander gehen (§ 25 I StVO). S. a. Aufblenden.
Weitere Begriffe : Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher | Zustandsstörung | Deutscher Gemeindetag |
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