dynamische Rente

Rente, dynamische

In der Publizistik gebräuchliche Bezeichnung für die Renten der Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung, durch die zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Renten zum 1. Juli jeden Jahres der jeweiligen Lohn- und Gehaltsentwicklung angeglichen werden. Die Anpassung erfolgt seit dem Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 durch die Änderung des aktuellen Rentenwertes (§ 68 SGB VI); Rentenanpassungsgesetze sind anders als nach früherem Recht nicht mehr erforderlich.




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