Dynamisierung

Im Sozialrecht :

Dynamisierung bezeichnet die Anpassung von laufenden Sozialleistungen an geänderte Einkommens- bzw. Lebenshaltungsverhältnisse. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankengeld jährlich um den %-Satz der Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und die Vergütung der Pflegeeinsätze i.S.d. §37 Abs. 3 SGB XI werden durch Rechtsverordnung der Bundesregierung entsprechend der Einnahmeentwicklung dynamisiert. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich zum 1.7. durch Veränderung des aktuellen Rentenwertes angepasst (§68 Abs. 1 S. 2 SGB VI). Jährliche Anpassungen erfolgen ferner bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der Sozialhilfe.




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