eBay-Versteigerungist eine Vertriebsform im Internet, die (mangels Zuschlags) keine echte Versteigerung (s. a Vertrag, 1) darstellt. Auf die E. sind vielmehr die Regeln über den Fernabsatzvertrag (z. B. Widerrufsrecht) anwendbar. S. a. Internet-Auktion.
Weitere Begriffe : Umweltschaden | Gläubigerverzeichnis | Spezialhandel |
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