eBay-Versteigerung

ist eine Vertriebsform im Internet, die (mangels Zuschlags) keine echte Versteigerung (s. a Vertrag, 1) darstellt. Auf die E. sind vielmehr die Regeln über den Fernabsatzvertrag (z. B. Widerrufsrecht) anwendbar. S. a. Internet-Auktion.




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