Eier

Die Hygiene-Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln u. Inverkehrbringen von Eiern und Eiprodukten als Lebensmittel regeln die Lebensmittelhygiene- und die Tierische Lebensmittelhygiene-VO, s. Lebensmittel- und Futtermittelhygiene (1). Das LegehennenbetriebsregisterG v. 12. 9. 2003 (BGBl. I 1894) m. Änd. betrifft die Registrierung sämtlicher Betriebsställe zum Zweck der E.-Kennzeichnung, denn Eier dürfen nur noch aus registrierten Ställen in Verkehr gebracht werden. Die Vermarktungsnormen richten sich nach der VO (EG) 1028/2006, ABl. EU L 186/1. S. a. Kennzeichnung von Lebensmitteln, Aufstallungspflicht, Vogelgrippe.




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