Eilzuständigkeit, Polizeirecht: umfassende Zuständigkeit der Vollzugspolizei auf Gebieten der Gefahrenabwehr, auf denen sie nur subsidiär zuständig ist, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Weitere Begriffe : Kraftomnibusse | Bundesbeamter | Frist |
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